Bildnutzungsbedingungen / Shootingvertrag

Wenn wir gemeinsam Kunstwerke kreieren, sollte natürlich auch geklärt sein, wo und wie du und ich die Bilder nutzen dürfen – die Bildnutzungsbedingungen und die weiteren wichtigen Punkte sind in meinem Shootingvertrag geklärt. Die hier angebotenen Fotoshootings richten sich mit ihren Preisen an Privatpersonen und die rein private, bzw. nicht-kommerzielle Nutzung. Daran richtet sich auch mein regulärer Shootingvertrag.

Bei jedem Fotoshooting unterschreiben wir beide meinen Shootingvertrag und erhalten beide eine gedruckte Version. Diesen Vertrag sende ich dir vorab per Mail zu. Hier findest du bereits die Kurzfassung der wichtigsten Punkte:

Buchung, Planung, Absage

  • Termine werden nach Zahlungseingang vergeben, danach ist ein Shooting verbindlich gebucht.
  • Fotografin und Model verpflichten sich, entsprechend des vereinbarten Ortes und Zeit, für Fotoaufnahmen zur Verfügung zu stehen.
  • Sollte ein Shooting nach der Buchung storniert werden, fällt eine Bearbeitungsgebühr von 45 € an. Mögliche der Fotografin entstandene Kosten (Paypal, Leihgebühren, Materialauslagen) übernimmt das Model.
  • Es ist möglich, ein Shooting aufgrund von Krankheit o.ä. zu verschieben. Erscheint das Model jedoch gar nicht zum Termin und sagt nicht ab, so trägt es die vollen Kosten.

Bearbeitung

  • Das Model trifft eine Bildauswahl, dafür erhält es einen Kontaktabzug aller Aufnahmen als PDF per Dropbox/ Mail. Die Fotografin bearbeitet und versendet innerhalb von zwei Wochen nach dem Treffen der Auswahl durch das Model bzw., wenn das Model die Auswahl der Fotografin überlässt, zwei Wochen nach dem Shooting, die Fotos. Dies geschieht über einen Link zu Dropbox o.ä.
  • Die Bearbeitung der Bilder geschieht ausschließlich durch die Fotografin. Weder das Model noch Dritte sind berechtigt, die Bilder zu bearbeiten – also auch keine Instagram-Filter oder ähnliches!

Das Shooting selbst

  • Die Fotografin übernimmt keine Haftung für eventuell entstehende Personenschäden.
  • Das Model ist berechtigt, zum Shooting eine Vertrauensperson mitzubringen. Diese wird den Ablauf des Shootings nicht beeinflussen oder stören. Sollte sie den Ablauf des Shootings beeinträchtigen, kann die Fotografin die störende Person des Ortes verweisen oder das Shooting abbrechen. In diesem Fall bleibt das festgelegte pauschale Honorar unbehelligt und ist in vollem Umfang an die Fotografin zu bezahlen.

Vereinbarungen zu den Bildrechten

  • Die entstandenen Aufnahmen sind für die nicht-kommerzielle Nutzung gedacht. Eine kommerzielle Nutzung der Fotos oder Abtretung der Bildrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung beider Parteien.
  • Das Model ist berechtigt, die entstandenen Fotoaufnahmen ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung für private Zwecke, sowie für nicht-kommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu verwenden. Hier darf ausschließlich die Webversion mit Logo der Fotografin verwendet werden. Die Web-Fotos dürfen unverändert in sämtlichen sozialen Netzwerken unter Namensnennung der Fotografin gepostet werden. Bei Plattformen wie z.B. Instagram dürfen keine Filter verwendet werden, das Logo darf nicht abgeschnitten werden. Das Model verpflichtet sich, die Bilddaten nicht an Dritte weiterzugeben, diese dienen nur der privaten Nutzung. Eine Weitergabe an Dritte benötigt die Zustimmung der Fotografin.
  • Die Fotografin nutzt die Bilder nur nach Zustimmung des Models zur Eigenwerbung, z.B. zur Präsentation der eigenen Arbeit auf der Homepage oder Social Media Kanälen.
  • Sollte eine Partei die entstandenen Fotoaufnahmen rechtswidrig nutzen, so ist sie der anderen Partei zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen des für diese Art der Nutzung sonst üblichen Honorars verpflichtet. Es wird widerlegbar vermutet, dass das übliche Honorar dem entspricht, das sich für die Art der Nutzung aus den jeweils aktuellen Preisempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) ergibt.